Unterstützende Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit insbesondere durch Zahlung des Unterstützungsbeitrags fördern.
Über die Aufnahme von ordentlichen und unterstützenden Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, ferner durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss. Eine ordentliche Mitgliedschaft endet durch Beendigung der aktiven Beteiligung am Trainings- und/oder Meisterschaftsbetrieb als SpielerIn oder TrainerIn oder förmliche Beendigung der Funktion.
Eine unterstützende Mitgliedschaft endet auch mit Ablauf des Rechnungsjahrs in dem die unterstützende Tätigkeit beendet wurde. Diese Beendigung ist dem Vorstand postalisch oder in elektronischer Form mitzuteilen.
Wer den Verein gänzlich verlassen will, muss sich schriftlich (an den Vorstand) abmelden (Austrittserklärung).